Beim Transport, egal in welcher Richtung – ob privat oder geschäftlich – kommt es immer wieder auf die Tagesruhezeiten sowie die Tageslenkzeit an, welche ein fester Bestandteil in den Arbeitsrichtlinien sind. Jede Firma muß ihren Transport so planen, daß die Tageslenkzeiten nicht überschritten werden, der Kraftfahrer die Tagesruhezeiten in der Freizeit einhalten kann und somit die Arbeitsrichtlinien im Transportwesen durchsetzt. Bei Kontrollen wird immer mehr Wert auf einen gefahrlosen Transport gelegt, der alle Punkte der Arbeitszeitrichtlinien wie Einhaltung der Tageslenkzeit sowie Einhaltung der Tagesruhezeiten beinhaltet. Immer wieder taucht bei Kontrollen auf, daß die Arbeitszeitrichtlinien von den Kraftfahrern beim Transport gar nicht eingehalten werden können, weil der Eigentümer der Firma entgegen der gesetzlichen Arbeitszeitrichtlinien keinen Wert auf Einhaltung der Tageslenkzeit und somit auch auf die Einhaltung der Tagesruhezeiten legt. Unsere Firma legt bei jeder Art von Transporten viel Wert auf die Einhaltung aller Arbeitszeitrichtlinien. Dadurch haben die Kraftfahrer die Möglichkeit, die Tagesruhezeiten einzuhalten und immer auf die Tageslenkzeiten zu achten. Bei lang anhaltenden Transporten schickt die Firma immer zwei Fahrer auf den Weg, weil es die Arbeitszeitrichtlinien so vorsehen. Dadurch ist jederzeit gewährleistet, daß die Tagesruhezeiten unterwegs und die Tageslenkzeiten eingehalten werden. Es nützt keinem Fuhrunternehmer, wenn die Kraftfahrer gezwungen werden, entgegen der Arbeitszeitrichtlinien und zu Lasten der Tageslenkzeiten zu arbeiten. Letztlichn rächt sich dieses immer wieder in großen Unfällen, die manchmal bei Einhaltung der Tagesruhezeiten und der Tageslenkzeiten nicht aufgetreten wären. Nicht umsonst wurden vom Gesetzgeber die Arbeitszeitrichtlinien verbindlich herausgegeben.