Übersicht Fördermöglichkeiten für Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in 2013

Sie wollen ran an die Fördertöpfe?! Die LOGISTIK AKADEMIE berät Sie gerne kostenlos und unverbindlich in allen Fragen der aktuellen Fördermaßnahmen und der Antragstellung!

Mit Einführung der LKW-Maut haben sich der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung im Mai 2003 aufgrund der Wettbewerbsbedingungen im EU Güterverkehr darauf verständigt ein Harmonisierungsvolumen in Höhe von 600 Mio. Euro jährlich zu gewährleisten. Am 01.09.2007 wurden mit 150 Mio. Euro zur Absenkung der Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge und 100 Mio. Euro für das Innovationsprogramm zur Anschaffung umweltfreundlicher LKW  erste Maßnahmen umgesetzt. Die verbliebene Harmonisierungslücke wurde nunmehr durch die Zuschüsse für Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten im  Güterkraftverkehrsgewerbe, sowie durch Kleinstbeihilfen im sogenannten De-Minimis Förderprogramm geschlossen.

Förderberechtigt sind Unternehmen die gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr durchführen und Eigentümer/Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Strassen zugelassenen Nutzfahrzeugen sind, welche eine zulässige Gesamtmasse (zGM) von mindestens 12 Tonnen aufweisen.

Die Antragstellung beim Bundesamt für Güterverkehr muss vor Beginn der Förderung erfolgen. Es sind nur solche Maßnahmen förderfähig, mit denen vor der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Der Antrag wird auf dem amtlichen Vordruck beim Bundesamt für Güterverkehr erstellt (www.bag.bund.de) und muss für beide Förderprogramme (Weiterbildung + deminimis) bis zum 28. Februar 2013 vollständig ausgefüllt beim Bundesamt für Güterverkehr eingegangen sein. 

Bei dem De-Minimis Förderprogramm beträgt die maximale Förderhöhe 1.500.-- € je schwerem Nutzfahrzeug, höchstens jedoch  25.500 € je antragstellenden Unternehmen. Zulassungsstichtag ist der 30.09.2012. Die Förderquote beträgt 90%.

Beim Förderprogramm Aus- u Weiterbildungsmaßnahmen betragen die maximalen Fördersätze bei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer/-in bis zu 43 % (50 %).  Bei allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 60 % ( 70 %) bei maximal EUR 600,-- je zugelassenem, schwerem Nutzfahrzeug. Die in den Klammern angegeben Werte betreffen kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

 

unser Lösungsvorschlag: Fördervollmacht

Die Erfahrung aus 2012 (Förderprgramme um ca. 300 Mio EUR überzeichnet) hat gezeigt, daß folgende Faktoren die optimalen Förderbedingungen des Antragstellers beeinflussen

  • exakte Prüfung der Fördervoraussetzungen
  • umgehende und vollständige Antragsstellung
  • Einhaltung gesetzlicher Fristen

Der verwaltungstechnische Aufwand in der Koordination der Förderprogramme mit dem Bundesamt für Güterverkehr ist groß und kollidiert dabei oftmals mit anderen Prioritäten im alltäglichen Geschäft des Antragsstellers.

Unser Lösungsansatz: Die Fördervollmacht

Hierbei bevollmächtigen Sie die LOGISTIK AKADEMIE mit der kompletten Beantragung, Überwachung und Koordination der Förderprogramme gegenüber der BAG. Ihr Mehr-Wert:

  • Zeitersparnis für wichtigere Dinge
  • Nutzung der langjährigen Fördererfahrung der LOGISTIK AKADEMIE
  • optimale Fördervoraussetzungen und größtmögliche Zuwendungsvoraussetzungen durch bevorzugte Antragsstellung und Überwachung IHRES Förderantrages durch die LOGISTIK AKADEMIE

Sie interessieren sich für diesen Mehr-Wert-Service? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter foerderung(at)logistikakademie.com