Von gewerblichen Güterkraftverkehr spricht man, wenn der Güterverkehr mehr als jeweils 3,5 t ausmacht. Der Lagerumschlag sollte in jedem Gewerbe innerhalb 24 Stunden mindestens einmal geschehen, ansonsten sind Fehler bei der Lagerhaltung zu verzeichnen. Wir verzeichnen einen Ladungsumschlag, wenn wir beispielsweise von einem Schiff Containergüter abholen und sie per LKW weiter befördern. Für alle diese verschiedensten Güterkraftverkehre und Umschläge ist es sehr wichtig, daß dazu das passenden Personal fachlich geschult ist und dadurch immer einsetzbar sein kann.
Beim Ladungsumschlag muß der Verantwortliche immer darauf achten, daß alles fristgemäß umgeladen wird und termingerecht die Waren beim Endverbraucher eintreffen. Dem Endverbraucher interessiert es nicht, ob es beim Lagerumschlag oder im gewerblichen Güterkraftverkehr irgendwelche Probleme gab. Der Auftraggeber will letztlich zu den von ihm bestimmten Termin innerhalb des auftretenden und durchzuführenden Güterverkehrs seine Ware angeliefert haben.